Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
Ministerin Prien teilt in einem Brief an die Schulen vom 20. August 2020 Folgendes mit:
“Unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse und der Diskussion hat sich die
Landesregierung darauf verständigt, dass ab Montag, 24. August, in allen Schulen eine
Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gelten wird. Das gilt auf den Laufwegen,
in den Gemeinschaftsräumen, in der Pause und auf dem Schulhof, also überall dort, wo es
zu kohortenübergreifenden Begegnungen kommen kann. Von der Pflicht ausgenommen ist
der Unterricht in der Kohorte im Klassenraum sowie der Außenbereich auf dem Schulhof,
sofern hier Abstände sicher eingehalten werden können und die Schülerinnen und Schüler
in ihrer Kohorte verbleiben. Unberührt davon bleibt natürlich die Möglichkeit, auch weiterhin
während des Unterrichts auf freiwilliger Basis eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Mit
diesen verbindlichen Regelungen für alle Schulen gibt es ab Montag Sicherheit für alle
Mitglieder der Schulgemeinschaft.“
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist also am Trave-Gymnasium in allen gemeinschaftlich genutzten Bereichen für alle am Schulleben Beteiligten bis auf Weiteres verpflichtend!
In allen anderen Bereichen wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin dringend empfohlen.
Wir empfehlen, eine Ersatzmaske in der Schultasche mitzuführen.
Die Schulleitung